Einrichtung von Halteverbotszonen für Ihren Umzug in Wien
Wann lohnt sich die Einrichtung der Halteverbotszone in Wien?
In Wien gestaltet sich die Parkplatzsuche so wie in vielen anderen Städten oft als Herausforderung. Aus diesem Grund ist es ratsam, im Voraus ein Halteverbot zu beantragen, damit am Umzugstag ein Parkplatz für den Umzugswagen zur Verfügung steht und niemand Zeit mit der Parkplatzsuche verschwenden muss.
Das sind die Vorteile einer Halteverbotszone auf einen Blick:
- Sichere Parkmöglichkeit
Sie bekommen mit einer eigenen Halteverbotszone einen festen Parkplatz für den Umzugswagen. Dadurch müssen mit den Kisten keine langen Wege zurückgelegt werden und der Umzugswagen muss auch nicht in einer engen Straße oder auf einem unebenen Untergrund parken. - Vermeidung von Verzögerungen
Mit einer Halteverbotszone stellen Sie sicher, dass der Umzugswagen problemlos und ohne Verzögerungen beladen und entladen werden kann. Das Risiko von Verzögerungen wird dadurch erheblich reduziert. - Sicherheit für Ihr Umzugsgut
Ein reservierter Parkplatz in einer Halteverbotszone bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit für Ihr Umzugsgut, da der Umzugswagen in unmittelbarer Nähe parkt. Parkt der Transporter abseits, kann sich in einem unbeobachteten Moment schnell mal ein Unbefugter am Umzugsgut zu schaffen machen.

Was ist bei einer Halteverbotszone für Umzüge zu beachten?
Bei privat organisierten Umzügen sieht man es immer wieder: Zwei aufgestellte Stühle, die mit Seilen verbunden sind und auf einem selbstgebastelten Schild ein Halteverbot ankündigen. Wer Pech hat, bekommt dafür ein Ordnungsgeld, denn Halterverbotszonen müssen offiziell beantragt und genehmigt werden.
Dafür gibt es ein spezielles Antragsformular, das schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss. Dieser Antrag sollte etwa 2 Wochen vor dem geplanten Umzug gestellt werden, damit er noch zuverlässig bearbeitet werden kann. Normalerweise erhalten Sie innerhalb einer Woche nach Einreichung des Antrags einen Genehmigungsbescheid. Die Anbringung der Halteverbotsschilder sollte mindestens drei Tage vor dem Umzug erfolgen.
Hinweis: Unterschied einfaches und doppelseitiges Halteverbot
Für die meisten Straßen in Wien kann eine Halteverbotszone beantragt werden. Dabei wird zwischen einem einfachen Halteverbot, das eine Fahrbahnseite (bis zu 15 Meter) sperrt, und einem doppelseitigen Halteverbot unterschieden, das beide Straßenseiten betrifft.
Bei welcher Behörde werden Halteverbotszonen beantragt?
Kann für jede Straße eine Halteverbotszone beantragt werden?
Was kostet eine temporäre Halteverbotszone bei Umzügen in Wien?
Nutzen Sie unseren Service für die Einrichtung einer Halteverbotszone
Ein Umzug ist immer mit einem großen Planungs- und Organisationsaufwand verbunden. Daher möchten wir Ihnen möglichst viel Arbeit abnehmen und kümmern uns gerne um die Einrichtung einer Halteverbotszone. Wir nehmen uns die Zeit, Ihren Auszugs- oder Einzugsort vorab zu besichtigen und gemeinsam mit Ihnen den optimalen Be- und Entladeort zu bestimmen. Anschließend übernehmen wir alle erforderlichen Schritte zur Einrichtung einer Parkzone in Absprache mit den örtlichen Behörden.
Fremdfahrzeuge, die am Umzugstag innerhalb der Parkzone geparkt sind, werden konsequent abgeschleppt. Dies sichert uns einen störungsfreien Ablauf und verhindert unnötige Verzögerungen durch lange Transportwege und Zeitverluste.
Diese Informationen reichen wir bei der Beantragung ein
Sie können sich auf unsere Erfahrung bei Umzügen aller Art verlassen. Unser Team kennt die Formalitäten für die Beantragung des Halteverbotes und hält bei der Antragstellung sämtliche Informationen und Dokumente bereit, die erforderlich sind.
- Name (inkl. Geburtsdatum) oder Firmenname (inkl. Firmenbuchnummer und UID-Nummer) und bei Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Antragstellers
- Ort, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
- Zweck der Halteverbotszone
- Längenangabe (in Metern)
- Tag(e) mit Start- und Endzeit
- Halteverbote über 15 Meter Länge bedürfen einer ausführlichen Begründung

Was kann ich tun, wenn der Umzug sehr kurzfristig ohne Haltverbotszone stattfindet?
Was passiert mit Fahrzeugen, die trotz Haltverbot in der Zone parken?
Wenn das Halteverbot für Ihre Übersiedlung innerhalb Wiens offiziell eingerichtet wurde, dann dürfen dort für den Geltungszeitraum keine Fahrzeuge parken. Sollte dort trotzdem ein Auto abgestellt werden, kann die Polizei auf Anfrage dafür sorgen, dass diese abgeschleppt werden. Dies gilt allerdings mit einer Ausnahme: Wenn ein Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkehrsschildes in der Parkverbotszone geparkt war, sind die Antragsteller für die anfallenden Kosten des Abschleppens verantwortlich.
Sollte das Fahrzeug nachträglich in der Parkverbotszone abgestellt werden, muss die Behörde die Abschleppkosten vom Fahrzeughalter einfordern, es sei denn, die Kosten wurden bereits vom Fahrzeughalter bei der Abholung des Fahrzeugs beglichen.