Halteverbot und Ladetätigkeit

Einrichtung von Halteverbotszonen für Ihren Umzug in Wien

Wer einen Umzug in Wien plant, sollte vorab auch überlegen, wo der Transporter bzw. die Umzugshelfer parken können. Gerade bei Umzügen im Berliner Stadtgebiet sind Parkplätze knapp. Hinzu kommt, dass viele Umzüge an den Wochenenden stattfinden, wenn alle Bewohner zuhause sind. Damit niemand weit weg parken und Kisten lange schleppen muss, lohnt es sich, eine Halteverbotszone für Ihren Umzug in Wien einzurichten. Gerne übernehmen wir diese Arbeit für Sie und kümmern uns um alle erforderlichen Genehmigungen.

Wann lohnt sich die Einrichtung der Halteverbotszone in Wien?

In Wien gestaltet sich die Parkplatzsuche so wie in vielen anderen Städten oft als Herausforderung. Aus diesem Grund ist es ratsam, im Voraus ein Halteverbot zu beantragen, damit am Umzugstag ein Parkplatz für den Umzugswagen zur Verfügung steht und niemand Zeit mit der Parkplatzsuche verschwenden muss.

Das sind die Vorteile einer Halteverbotszone auf einen Blick:

  • Sichere Parkmöglichkeit
    Sie bekommen mit einer eigenen Halteverbotszone einen festen Parkplatz für den Umzugswagen. Dadurch müssen mit den Kisten keine langen Wege zurückgelegt werden und der Umzugswagen muss auch nicht in einer engen Straße oder auf einem unebenen Untergrund parken.
  • Vermeidung von Verzögerungen
    Mit einer Halteverbotszone stellen Sie sicher, dass der Umzugswagen problemlos und ohne Verzögerungen beladen und entladen werden kann. Das Risiko von Verzögerungen wird dadurch erheblich reduziert.
  • Sicherheit für Ihr Umzugsgut
    Ein reservierter Parkplatz in einer Halteverbotszone bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit für Ihr Umzugsgut, da der Umzugswagen in unmittelbarer Nähe parkt. Parkt der Transporter abseits, kann sich in einem unbeobachteten Moment schnell mal ein Unbefugter am Umzugsgut zu schaffen machen.
Halteverbot und Ladetätigkeit - Wiener Stadt Umzug

Was ist bei einer Halteverbotszone für Umzüge zu beachten?

Bei privat organisierten Umzügen sieht man es immer wieder: Zwei aufgestellte Stühle, die mit Seilen verbunden sind und auf einem selbstgebastelten Schild ein Halteverbot ankündigen. Wer Pech hat, bekommt dafür ein Ordnungsgeld, denn Halterverbotszonen müssen offiziell beantragt und genehmigt werden.

Dafür gibt es ein spezielles Antragsformular, das schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss. Dieser Antrag sollte etwa 2 Wochen vor dem geplanten Umzug gestellt werden, damit er noch zuverlässig bearbeitet werden kann. Normalerweise erhalten Sie innerhalb einer Woche nach Einreichung des Antrags einen Genehmigungsbescheid. Die Anbringung der Halteverbotsschilder sollte mindestens drei Tage vor dem Umzug erfolgen.

Hinweis: Unterschied einfaches und doppelseitiges Halteverbot

Für die meisten Straßen in Wien kann eine Halteverbotszone beantragt werden. Dabei wird zwischen einem einfachen Halteverbot, das eine Fahrbahnseite (bis zu 15 Meter) sperrt, und einem doppelseitigen Halteverbot unterschieden, das beide Straßenseiten betrifft.

Bei welcher Behörde werden Halteverbotszonen beantragt?

Zuständig für die Genehmigung einer Halteverbotszone ist die Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46). Wichtig ist, dass der Antrag mindestens 10 Werktage im Voraus eingereicht wird, damit er noch bearbeitet werden kann.

Kann für jede Straße eine Halteverbotszone beantragt werden?

Die Straße, in der die Halteverbotszone eingerichtet wird, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört das Vorhandensein eines Regelparkstreifens, auf dem das temporäre Halteverbot eingerichtet wird. Die Behörde prüft nach der Beantragung, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden können.

Was kostet eine temporäre Halteverbotszone bei Umzügen in Wien?

Für die Beantragung einer Halteverbotszone an Ihrem alten und neuen Wohnort fallen entsprechende Gebühren an. Aktuell liegen diese bei 52,08 Euro.

Nutzen Sie unseren Service für die Einrichtung einer Halteverbotszone

Ein Umzug ist immer mit einem großen Planungs- und Organisationsaufwand verbunden. Daher möchten wir Ihnen möglichst viel Arbeit abnehmen und kümmern uns gerne um die Einrichtung einer Halteverbotszone. Wir nehmen uns die Zeit, Ihren Auszugs- oder Einzugsort vorab zu besichtigen und gemeinsam mit Ihnen den optimalen Be- und Entladeort zu bestimmen. Anschließend übernehmen wir alle erforderlichen Schritte zur Einrichtung einer Parkzone in Absprache mit den örtlichen Behörden.

Fremdfahrzeuge, die am Umzugstag innerhalb der Parkzone geparkt sind, werden konsequent abgeschleppt. Dies sichert uns einen störungsfreien Ablauf und verhindert unnötige Verzögerungen durch lange Transportwege und Zeitverluste.

Diese Informationen reichen wir bei der Beantragung ein

Sie können sich auf unsere Erfahrung bei Umzügen aller Art verlassen. Unser Team kennt die Formalitäten für die Beantragung des Halteverbotes und hält bei der Antragstellung sämtliche Informationen und Dokumente bereit, die erforderlich sind.

  • Name (inkl. Geburtsdatum) oder Firmenname (inkl. Firmenbuchnummer und UID-Nummer) und bei Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Antragstellers
  • Ort, an dem die Halteverbotszone eingerichtet werden soll
  • Zweck der Halteverbotszone
  • Längenangabe (in Metern)
  • Tag(e) mit Start- und Endzeit
  • Halteverbote über 15 Meter Länge bedürfen einer ausführlichen Begründung
Halteverbot und Ladetätigkeit - Wiener Stadt Umzug

Was kann ich tun, wenn der Umzug sehr kurzfristig ohne Haltverbotszone stattfindet?

Sollte keine Zeit für die Beantragung einer Halteverbotszone bleiben bzw. Sie die Beantragung vergessen haben, dann können Sie auch rechtzeitig ein Privatfahrzeug auf der Parkfläche abstellen. So halten Sie die Parkzone vor dem Haus frei und fahren los, sobald der Transporter eintrifft.

Was passiert mit Fahrzeugen, die trotz Haltverbot in der Zone parken?

Wenn das Halteverbot für Ihre Übersiedlung innerhalb Wiens offiziell eingerichtet wurde, dann dürfen dort für den Geltungszeitraum keine Fahrzeuge parken. Sollte dort trotzdem ein Auto abgestellt werden, kann die Polizei auf Anfrage dafür sorgen, dass diese abgeschleppt werden. Dies gilt allerdings mit einer Ausnahme: Wenn ein Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkehrsschildes in der Parkverbotszone geparkt war, sind die Antragsteller für die anfallenden Kosten des Abschleppens verantwortlich.

Sollte das Fahrzeug nachträglich in der Parkverbotszone abgestellt werden, muss die Behörde die Abschleppkosten vom Fahrzeughalter einfordern, es sei denn, die Kosten wurden bereits vom Fahrzeughalter bei der Abholung des Fahrzeugs beglichen.

Warum kann ich nicht selbst eine Halteverbotszone einrichten?

Das eigenständige Aufstellen von Schildern oder Blockaden stellt einen „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ dar. Unter Umständen kann es passieren, dass Sie empfindliche Geldstrafen zahlen müssen, wenn sich beispielsweise ein Anwohner beschwert. Sollte es sogar zu Personenschäden kommen, weil beispielsweise ein Passant über die von Ihnen aufgestellte Barriere stolpert, sind die potenziellen Strafen noch empfindlicher.

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